Infos für Eltern

Zum Geleit

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über den möglichen Ablauf einer Vorstellung in unserer Praxis – von der ersten Kontaktaufnahme über die Diagnostik bis zu einer gegebenenfalls anschließenden Behandlung.

Ob eine kinder- und jugendpsychiatrische Abklärung sinnvoll ist und ob unser Angebot für das jeweilige Anliegen geeignet ist, wird im Einzelfall geprüft. Aus einer Kontaktaufnahme ergibt sich noch kein Anspruch auf einen Termin oder eine Behandlung.

Die Erstvorstellung

Bitte nehmen Sie zunächst über unsere Online-Rezeption Kontakt mit uns auf. Im dort hinterlegten Ablauf werden Ihnen eine Fragen zur aktuellen Situation und zu den aktuellen Lebensumständen Ihres Kindes gestellt. Diese dienen einer ersten Einschätzung, ob und in welchem Rahmen eine Vorstellung in unserer Praxis möglich und fachlich sinnvoll ist.

Nach Prüfung Ihrer Anfrage informieren wir Sie über das weitere Vorgehen und gegebenenfalls über eine mögliche Terminvereinbarung.

Zur Erstvorstellung muss das Kind beziehungsweise der oder die Jugendliche sowie – soweit erforderlich – die Sorgeberechtigten erscheinen.

Bitte bringen Sie vorhandene relevante Unterlagen mit, insbesondere:

  • das gelbe Untersuchungsheft,
  • Zeugnisse,
  • frühere Befundberichte,
  • Berichte ärztlicher, psychotherapeutischer oder anderer behandelnder Stellen.

Vor dem Termin erhalten Sie gegebenenfalls Fragebögen oder weitere Unterlagen. Diese unterstützen die Vorbereitung und diagnostische Einschätzung.

Umfang und Ablauf der Erstvorstellung richten sich nach dem jeweiligen Anliegen. Je nach Fragestellung können ärztliche und therapeutische Gespräche, körperliche Untersuchungen oder weitere diagnostische Maßnahmen erforderlich sein.

Körperliche Untersuchungen dienen dazu, mögliche somatische Einflussfaktoren zu erfassen und bei Bedarf eine weiterführende Abklärung zu veranlassen.

Die Diagnostik

Zum Abschluss des Erstgesprächs wird festgelegt, welche weiteren diagnostischen Schritte erforderlich sind.

Hierzu können unter anderem gehören:

  • ärztliche und therapeutische Gespräche,
  • Fragebögen,
  • psychologische Testverfahren,
  • Verhaltensbeobachtungen,
  • körperliche Untersuchungen,
  • ergänzende Informationen aus Schule, Jugendhilfe oder Vorbehandlungen.

Art, Umfang und Dauer der Diagnostik richten sich nach der jeweiligen Fragestellung.

Nach Abschluss der Diagnostik werden die diagnostische Einschätzung und die Empfehlungen für das weitere Vorgehen in einem Befundgespräch erläutert.

Ob anschließend eine Behandlung in unserer Praxis möglich und fachlich angezeigt ist, wird individuell geprüft. Maßgeblich sind insbesondere die medizinische Indikation, der Behandlungsbedarf, die Zuständigkeit der Praxis und die verfügbaren Kapazitäten.

Soweit erforderlich, informieren wir über ergänzende oder weiterführende Hilfsangebote.

Der Ablauf einer Behandlung

Als sozialpsychiatrische Praxis verbinden wir ärztliche, psychotherapeutische, sozialpädagogische und beratende Behandlungsbausteine.

Je nach Indikation können hierzu unter anderem gehören:

  • kinder- und jugendpsychiatrische Verlaufskontrollen,
  • medikamentöse Behandlung,
  • psychotherapeutische Gespräche und Interventionen,
  • Eltern- und Familienberatung,
  • sozialpädagogische Unterstützung,
  • DBT-A-orientierte Behandlung,
  • DBT-A-Skillsgruppe,
  • Selbstwertgruppe.

Nicht jedes Angebot ist für jede Patientin oder jeden Patienten geeignet oder jederzeit verfügbar. Gruppenangebote setzen eine entsprechende Indikation, ausreichende Kapazitäten und gegebenenfalls eine vorherige diagnostische Einschätzung voraus.

Häufig finden Verlaufstermine in mehrwöchigen Abständen statt. Art, Häufigkeit und Dauer der Kontakte werden individuell festgelegt und regelmäßig anhand der medizinischen Notwendigkeit überprüft.

Eine Richtlinienpsychotherapie, Ergotherapie, Mototherapie oder andere spezialisierte Behandlung wird nicht regelhaft durch unsere Praxis ersetzt. Soweit solche Maßnahmen erforderlich erscheinen, erfolgt eine Beratung zu geeigneten weiterführenden Angeboten.

Eine längerfristige Behandlung oder verlaufsbegleitende Betreuung kann nicht allgemein zugesagt werden. Sie richtet sich nach Indikation, Behandlungsauftrag, Verlauf und vorhandenen Kapazitäten.

Dabei gilt grundsätzlich:

So viel Behandlung wie notwendig – so wenig Eingriff wie möglich.

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